Registereintrag Vorsicht vor Betrügern

Unternehmer, die für ihren Handwerksbetrieb Änderungen im Handelsregister beantragt haben, können Opfer von Internetbetrügern geworden sein.

Gerade mittelständische und kleine Unternehmen erhalten nach Registereinnahmen rechnungsähnliche Angebotsschreiben.

Diese Angebotsschreiben sehen aus wie Schreiben oder Rechnungen einer Behörde, sprechen von Eintragungen im Register und enthalten ein Überweisungsformular. Doch mit der Überweisung der Rechnungsbeträge von 400 Euro bis 800 Euro bezahlen Unternehmer nicht die Eintragungen bzw. Änderungen im Handelsregister, sondern Dienstleistungen eines privaten (fragwürdigen) Unternehmens. In dem rechnungsähnlichen Schreiben wird angeboten, die Firmendaten in speziellen Internetportalen und Online-Registern gegen Bezahlung einzutragen.

Unternehmer sollten eine solche Rechnung erst nach Rücksprache mit dem Steuerberater bezahlen. So lassen sich Zahlungen an fragwürdige Firmen vermeiden (DStV, Pressemitteilung v. 26.6.2013).

bwd-Tipp: Haben Sie eine solche Rechnung bezahlt, sind wenigstens der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug gesichert. Denn wird Ihr Handwerksbetrieb in ein Online-Verzeichnis eingetragen, hat Ihr Unternehmen eine Leistung bezogen.