BEB, ZVPF, ZVR Mindestqualifikation für Berufe des Bodenbaus gefordert

Bekanntlich zählen zu den zulassungsfreien Handwerken in der Anlage B1 der HWO seit der Novellierung im Jahr 2004 auch die Berufe der Estrichleger und der Parkettleger. Als handwerkähnliches Gewerbe ist der Bodenleger in der Anlage B2 aufgeführt.

Brief an Bundesminister Dr. Philipp Rösler

Die Zentralverbände Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), Raum und Ausstattung (ZVR) sowie der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) verlangen von der Bundesregierung, den Fehlentwicklungen im Hinblick auf die derzeitigen Markt- und Ausbildungssituation entschlossen entgegenzutreten. Sie fordert als Mindestqualifikation zur Ausübung der von ihnen vertretenen Handwerksberufe den Gesellenbrief.