Betriebsausgabenabzug Heimarbeit rechnet sich nicht

Für viele Inhaber von Handwerksbetrieben ist nach Feierabend längst nicht Schluss. Doch ist eine zu Hause genutzte Arbeitsecke steuerlich geltend zu machen?

Die Antwort lautet leider nein. Die Finanzämter erkennen Betriebsausgaben, wenn überhaupt, nur für Arbeitszimmer an, wenn es sich um abgeschlossene Räume handelt, in denen Sie keine privaten Arbeiten verrichten. Das ist bei einer Arbeitsecke leider nicht der Fall, weshalb ein Betriebsausgabenabzug abgelehnt wird (BFH, Beschluss v. 2.7.2012, Az. III B 243/11; veröffentlicht am 15.8.2012).

Alternativen zum Arbeitszimmer

Selbst wenn Sie die Hürde nehmen und das Finanzamt vom Vorliegen eines Arbeitszimmers überzeugen können, bedeutet das noch längst keinen Betriebsausgabenabzug. Denn haben Sie noch einen anderen Arbeitsplatz (in der Firma), scheidet ein Betriebsausgabenabzug aus. Den Abzugsbeschränkungen zum häuslichen Arbeitszimmer können Sie nur durch folgende Vorkehrungen entgehen:
Variante 1: Sie mieten sich ein Zimmer beim Nachbarn an, das Sie als Arbeitszimmer nutzen.
Variante 2: Sie nutzen in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus lediglich einen Lagerraum oder einen Archivraum ohne Schreibtisch, Telefon und ohne PC.

bwd - Tipp: In beiden Fällen muss das Finanzamt den vollen Betriebsausgabenabzug für die Raumkosten zum Abzug zulassen. Denn bei Variante 1 liegt ein außerhäusliches Arbeitszimmer vor und in Variante 2 gar kein Arbeitszimmer, sondern ein betrieblich genutzter Raum.