Betriebsprüfung Kühlen Kopf bewahren

Sollte sich bei Ihnen ein Betriebsprüfer melden und seinen Besuch ankündigen, heißt es erst einmal Ruhe zu bewahren und Ihre Rechte zu prüfen.

In der Phase kurz vor der Betriebsprüfung ist es immer empfehlenswert, das Gespräch mit Ihrem Steuerberater zu suchen. Meldet der Prüfer des Finanzamts seinen Besuch an, sind folgende Erledigungen und Absprachen denkbar:

  • Der Prüfer möchte bereits in zwei Wochen kommen. Lassen Sie Ihren Steuerberater eine Fristverlängerung beantragen, damit Sie vier Wochen Zeit haben, sich vorzubereiten.
  • Klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab, wie stark er sich einbringen soll oder ob die Prüfung sogar besser in dessen Kanzleiräumen stattfinden soll.
  • Legen Sie fest, wer von Ihren Mitarbeitern Auskünfte geben darf und wer nicht.

bwd-Tipp: Wer steuerlich ein schlechtes Gewissen hat, kann bis zum Eintreffen der Prüfungsanordnung noch eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen. Nach Ankunft der Prüfungsanordnung mit der Post, ist die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige dahin.