Fahrtkostenzuschuss Den Arbeitnehmer entlasten

Die hohen Spritpreise setzen vor allem Arbeitnehmern arg zu. Doch Sie als Arbeitgeber können helfen. Das Zauberwort lautet hier: Fahrtkostenzuschuss.

Da die Bundesregierung den Ruf nach einer höheren Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte am 23. Februar 2012 offiziell ablehnte, müssen andere Entlastungen für Ihre Mitarbeiter her. Besonders beliebt sind in der Praxis Fahrtkostenzuschüsse, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernimmt.

Beispiel: Ihr Mitarbeiter fährt an 20 Tagen im Monat einfach 22 Kilometer zu Arbeit. Erstatten Sie ihm je Kilometer 30 Cent, würde das einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 132 Euro bedeuten. Übernehmen Sie die Lohnsteuer pauschal mit 15 Prozent, kostet Ihnen dieser Zuschuss lediglich 154,28 Euro.

Mit FahrtkostenzuschussOhne Fahrtkostenzuschuss
Bruttogehalt 3000 Euro 3000 Euro
Fahrtkostenzuschuss132 Euro0 Euro
Steuerpflichtiges Bruttogehalt 3132 Euro 3000 Euro
Steuern536,22 Euro536,22 Euro
Sozialversicherung621,75 Euro621,25 Euro
Nettogehalt 1974,03 Euro 1842,03 Euro
Kosten Arbeitgeber
Sozialversicherung587,25 Euro587,25 Euro
Insolvernzgeldumlage1,20 Euro1,20 Euro
Pauschal übernommene Steuern22,28 Euro0 Euro
Kosten Arbeitgeber gesamt 3742,73 Euro 3558,45 Euro

bwd-Tipp: Durch den Zuschuss erhält Ihr Arbeitnehmer einen Zuschuss von netto 132 Euro und wird somit von den hohen Spritpreisen entlastet und höchstmöglich motiviert.