Die Finanzämter erwarten erstmals elektronische Steuererklärungen. Wem das zu stressig ist, kann jedoch einen Härteantrag stellen.
Für 2011 noch Papiererklärung möglich
Die Finanzämter haben festgestellt, dass sich die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmern noch gar nicht herumgesprochen hat. Das bedeutet: Es werden auch 2011 die meisten Erklärungen in Papierform erwartet.
Selbständige haben noch ein Jahr Zeit
Da es zeitlich nicht machbar ist, die Papiererklärungen alle abzulehnen und auf die erneute elektronische Übermittlung zu pochen, sollen die Finanzämter die Papiererklärung im Jahr 2011 ausnahmsweise als Härtefallantrag werten. Im Klartext bedeutet das: Selbständige haben noch ein Jahr Zeit, die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung ihrer Steuererklärungen zu schaffen.
bwd-Tipp: Die Finanzämter verschicken allen, die für 2011 noch auf Papier setzen, ein Infoblatt zum elektronischen Versand der Steuererklärung zu. Ab 2012 kommt man also nicht um diese Verpflichtung herum oder man stellt einen plausiblen Härtefallantrag nach § 150 Abs. 8 Abgabenordnung.