Am 28. Oktober 2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die GmbH-Reform trat damit am 1. November 2008 in Kraft. Trotz einfacherer Regeln sollte unbedingt ein Steuerberater die Weichen stellen.
Änderung im GmbH-Recht
Denn in den Finanzämtern wird die "GmbH UG" sehr misstrauisch betrachtet werden. Hintergrund ist, dass bei der Unternehmergesellschaft das Stammkapital angespart wird. Anstatt 25.000 Euro Stammkapitel benötigt ein GmbH-Gründer nämlich nur einen Euro Stammkapital und spart das Stammkapital von 25.000 Euro an, indem jedes Jahr 25 Prozent des GmbH-Gewinns in eine Kapitalrücklage wandern. Um nicht zu viel Gewinn ausweisen und somit ansparen zu müssen, könnten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH-Gewinne mit überzogenen Gehältern, Miet- und Darlehensforderungen aushöhlen.
Die Folge, wenn das Finanzamt solche Sachverhalte feststellt: Die unangemessenen Zahlungen an den Gesellschafter der GmbH stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar und dürfen den Gewinn der GmbH nicht mindern.
bwd- Tipp: Damit sich die einfache und kostengünstige "GmbH UG" finanziell wirklich lohnt und um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten Gründer die Formalitäten wie Anstellungsvertrag und eventuelle Darlehens- und Mietverträgen zwischen GmbH und Gesellschafter von einem Steuerberater ausarbeiten oder prüfen lassen.