Einspruch gegen Fristberechnung

Ist ein Steuerbescheid fehlerhaft oder ist ein Unternehmer mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Doch wie wird die Einspruchsfrist berechnet und welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund eines Einspruchs?

Einspruch gegen Fristberechnung

Ist ein Steuerbescheid fehlerhaft oder ist ein Unternehmer mit der Steuerfestsetzung aus welchen Gründen auch immer nicht einverstanden, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Doch wie wird die Einspruchsfrist berechnet und welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund eines Einspruchs?


Ein Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe mit einem Einspruch angefochten werden. Die Bekanntgabe erfolgt grundsätzlich drei Tage nach dem aufgedruckten Datum des Bescheids. Das bestätigte kürzlich auch der Bundesfinanzhof.


In dem Streitfall wurde einem Steuerzahler ein Steuerbescheid zugestellt. Der Bescheid wies jedoch ein Tage späteres Datum auf. Der Steuerzahler legte Einspruch ein und rechnete die Einspruchsfrist vom Bescheiddatum plus drei Tage plus einen Monat. Der Einspruch wurde am letzten Tag dieser Frist eingelegt.


Das Finanzamt wies den Einspruch darauf hin als unzulässig zurück. Doch die Richter gaben dem Steuerzahler Recht. Für die Ermittlung der Einspruchsfrist kommt es nicht auf das Zustellungsdatum, sondern stets auf das Bescheiddatum an (BFH, Urteil v. 20. November 2008, Az. III R 66/07).


bwd-Tipp: Ist der Einspruch eingelegt, muss die Steuerschuld dennoch beglichen werden. Nur wenn ein Steuerzahler mit seinem Einspruch über die strittigen Steuerzahlungen einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt und das Finanzamt diesen akzeptiert, muss er bis zur Entscheidung über den Einspruch für die strittige Steuerfestsetzung nichts bezahlen.