Steuertipp Steuerberater haftbar machen

Wurde ein Handwerksbetrieb nachweislich falsch beraten und erlitt deshalb steuerliche Nachteile, kann der Steuerberater für die Falschberatung grundsätzlich in Haftung genommen werden. Den Nachweis der Falschberatung hat der Betrieb zu erbringen.

Steuerberater haftbar machen

Wurde ein Handwerksbetrieb nachweislich falsch beraten und erlitt deshalb steuerliche Nachteile, kann der Steuerberater für die Falschberatung grundsätzlich in Haftung genommen werden. Den Nachweis der Falschberatung hat der Betrieb zu erbringen.

So entschieden zumindest die Richter in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 5. Februar 2009, Az. IX-ZR-6/06). In dem Urteilsfall führte der Kläger aus, sein Steuerberater habe ihn falsch über die steuerlichen Auswirkungen aus dem Verkauf eines betrieblichen Grundstücks beraten. Die Richter des Bundesgerichtshofs forderten den Kläger daraufhin auf, den Nachweis zu erbringen, dass er das Grundstück nicht veräußert hätte, wenn er richtig beraten worden wäre.

bwd-Tipp: Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, bei steuerlich wichtigen Entscheidungen nicht nur das persönliche Gespräch mit seinem Steuerberater zu suchen. Vielmehr sollte von dem Ergebnis der Besprechung ein Protokoll angefertigt werden. Nur so können Betriebsinhaber im Zweifel einen Haftungsanspruch durchsetzten und nachweisen, dass sie falsch beraten wurden.