Steuertipp Geplante Änderungen im Überblick

Die Ziele der schwarz-gelben Regierung, private und betriebliche Steuerzahler zu entlasten, sind unübersehbar im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Hier erfahren Sie die interessantesten Änderungen.

Geplante Änderungen im Überblick

Zinsschranke – dauerhaft höhere Freigrenze

Bereits durch das Bürgerentlastungsgesetz wurde die Freigrenze bei der Zinsschranke von einer auf drei Millionen Euro angehoben. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Freigrenze von drei Millionen Euro dauerhaft einzuführen. Hintergrund: Liegen die Zinsen über drei Millionen Euro, ist ein Teil der Zinsen nicht abziehbar, sondern kann erst in späteren Jahren gewinnmindernd abgezogen werden.


Gewerbesteuer – geringere Hinzurechnungen

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags drohen für Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren Hinzurechnungen. Zumindest der Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten soll von 65 auf 50 Prozent sinken.


Verlust-GmbH – Sanierungsklausel soll über 2009 hinaus bestehen

Hat eine GmbH vortragsfähige Verluste, gehen diese bei Verkauf steuerlich ganz oder teilweise verloren. Im Bürgerentlastungsgesetz wurde hier jedoch eine Ausnahme geschaffen. Zumindest bis 31. Dezember 2009 wurde eine Sanierungsklausel eingeführt. Danach gehen die Verluste für den Erwerber nicht verloren, wenn der Grund des Kaufs die Sanierung der GmbH ist. Diese Regelung – wohl für den Opel-Verkauf eingeführt, soll über den 31. Dezember 2009 hinaus bestehen bleiben.


Geringwertige Wirtschaftsgüter – alte Grenze wieder einführen

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern soll die alte Höchstgrenze von 410 Euro wieder eingeführt werden. Bei Anschaffungskosten bis 410 Euro sollen Unternehmer ein Wahlrecht haben, ob sie den Gegenstand über den Sammelposten abschreiben oder sofort in voller Höhe den Betriebsausgaben zuordnen wollen. Bei Anschaffungskosten bis 150 Euro kommt wie bisher zwingend der Sofortabzug zum Tragen.