Steuertipp Mit Leasing bares Geld sparen

Wer noch in diesem Jahr seinen Fuhrpark erweitert, sollte sich kein Auto kaufen. Stattdessen lässt sich mit Leasing bares Geld sparen.

Mit Leasing bares Geld sparen

Wer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt und noch in diesem Jahr ein Betriebsauto braucht, sollte Leasing in Erwägung ziehen. Denn der Leasing-Vertrag wirkt sich steuerlich besser aus als ein Kauf: Die Sonderzahlung garantiert eine hohe Gewinnminderung.


Dieser Vergleich verdeutlicht die Ersparnis:


• Kauf eines Pkw im Dezember 2009: Bei Kauf oder Ratenkauf eines Betriebs-Pkw im Dezember dürfte der Handwerksbetrieb nur für einen Monat die Abschreibung vom Gewinn abziehen.


Beispiel: Kauf eines Pkw für 30.000 Euro, Nutzungsdauer 6 Jahre, Jahresabschreibung für degressive Abschreibung 7.500 Euro; da der Pkw jedoch erst im Dezember erworben wurde, belaufen sich die Betriebsausgaben auf gerade mal 625 Euro (7.500 Euro x 1/12).

• Leasing eines Pkw im Dezember 2009: Wird der Pkw dagegen geleast und es liegt kein Leasing-Vertrag vor, der einem Ratenkauf gleichgestellt wird, darf die Sonderzahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Das funktioniert jedoch nur bei der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.


Beispiel: Leasing eines Pkw, Sonderzahlung im Dezember 2009 von 15.000 Euro und damit Abzug bei den Betriebsausgaben von 15.000 Euro im Jahr 2009.



bwd-Tipp: Der Abzug der kompletten Sonderzahlung 2009 funktioniert nur dann, wenn der Leasing-Gegenstand weiterhin dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Das ist der Fall, wenn

• der Leasing-Vertrag kürzer als 40 Prozent der Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes ist oder

• die Grundmietzeit mehr als 90 Prozent der Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes beträgt.