Wird der Einspruch gegen einen Umsatzsteuerbescheid vom Finanzamt geblockt, lohnt sich Gegenwehr.
Einspruch durchsetzen
Viele Handwerksbetriebe kennen diese Situation: Der Einspruch gegen einen Umsatzsteuerbescheid und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird vom Finanzamt oft geblockt. Dieses gewährt die Aussetzung der Vollziehung – also die Zahlungsfreistellung in Höhe der strittigen Steuer – dann nur gegen eine Sicherheitsleistung. Gegen dieses Vorgehen lohnt sich Gegenwehr.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben geurteilt, dass eine Sicherheitsleistung bei strittigen Umsatzsteuerfestsetzungen nicht automatisch gefordert werden darf. Ist die Steuerfestsetzung im Umsatzsteuerbescheid ernstlich zweifelhaft und der betroffene Unternehmer wirtschaftlich nicht in der Lage, die Sicherheitsleistung zu stemmen, soll von einer Sicherheitsleistung abgesehen werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 22. September 2009, Az. 1 BvR 1305/09).
Selbstständige, die Einspruch gegen einen Umsatzsteuerbescheid einlegen und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, sollten ihre Bemühungen zur Finanzierung der Sicherheitsleistung schriftlich festhalten.
bwd-Tipp: Betroffene, welche die vom Finanzamt geforderte Sicherheitsleistung trotz Bemühungen nicht erbringen können, sollten mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Aussetzung ohne Sicherheitsleistung beantragen.