Steuertipp Denunzianten bleiben anonym

Anzeigen gegen Handwerksbetriebe aufgrund vermeintlich dubioser Steuerpraktiken häufen sich – die Kläger bleiben anonym.

Denunzianten bleiben anonym

Immer häufiger gehen beim Finanzamt Anzeigen ein, die steuerlich zweifelhafte Sachverhalte bei Handwerksbetrieben offenbaren. Die Anzeigen kommen von entlassenen Mitarbeitern, betrogenen Ehepartnern und nicht selten von Konkurrenten. Damit diese namentlich unerkannt bleiben, wird dem betroffenen Unternehmer keine Akteneinsicht gewährt.

Das musste auch ein Steuerzahler erfahren, bei dem eine Prüfungsgruppe der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit anrückte und die Personen aus seinem Grundstück prüfte. Grund für die Überprüfung war die Anzeige einer Person, dass auf diesem Grundstück eine Person als Schwarzarbeiter eingesetzt war. Das bestätigte die Überprüfung. Der betroffene Steuerzahler wollte nun wissen, wem er den Besuch zu verdanken hat und beantragte beim Finanzamt Akteneinsicht in seine Steuerakten. Doch die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg lehnten diesen Antrag ab (Urteil v. 25. November 2009, Az. 7 K 1213/07).

bwd-Tipp: Die Finanzämter müssen bei ihrer Entscheidung "Akteneinblick ja oder nein" berücksichtigen, dass die in Verwaltungsvorgängen enthaltene, personenbezogene Angaben Dritter – hier des Anzeigenden – grundsätzlich nicht offenbart werden dürfen. Mit anderen Worten: Denunzianten dürfen nicht verraten werden.