Viele Handwerker arbeiten mit Partnern zusammen – ohne sich der Rechtsform ihrer Kooperation bewusst zu sein.
Unbewusste GbR kann teuer werden
Bei der Zusammenarbeit von Handwerkern entsteht oft unbewusst eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kurz GbR. In einem Urteilsfall wurde nun deutlich, wie teuer eine "unbewusste GbR" sein kann.
Im Streitfall schlossen sich zwei Selbstständige zusammen, um Waren über ebay zu versteigern. Der eine besorgte die Ware, der andere übernahm den Verkauf. Die Geschäfte liefen hervorragend, bis das Finanzamt ins Spiel kam. Denn derjenige, der über Beziehungen die Ware billig bezog, ließ die Rechnungen über den Wareneinkauf nur auf seinen Namen ausstellen.
Das Finanzamt kippte daraufhin die Vorsteuererstattung aus diesen Rechnungen. Schließlich hätte die GbR Adressat der Rechnungen sein müssen, selbst wenn sich die beiden Selbstständigen nicht bewusst darüber waren, dass eine GbR durch ihre Partnerschaft entstanden ist. Das Finanzgericht Niedersachsen bestätigte die Streichung des Vorsteuerabzugs (Az. 16 K 56/09).
bwd-Tipp: Wer sich mit einem Partner zusammenschließt und mit diesem seine Geschäfte abwickelt, begründet im Zweifel eine Personengesellschaft. Um das Risiko des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, sollte im Vorfeld der Partnerschaft ein Steuerberater aufgesucht werden. Denn nicht nur die Steuer ist wichtig, sondern auch ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag, der bei Streitigkeiten für Klarheit sorgt.