DIBt-Zulassung erhalten
Immer mehr Unternehmen aus dem Holzfußbodenbereich vermelden die bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ihrer Produkte vom Deutschen Institut für Bautechnik. So dürfen ab 1.1. 2011 bei der Vor-Ort-Behandlung auch keine Parkettbeschichtungen ohne abZ mehr verwendet werden. Das Unternehmen Osmo erhielt jetzt die abZ für Hartwachs-Öle.
Grundlage für eine abZ sind erfolgreich abgeschlossene Emissionsprüfungen von flüchtigen und schwerflüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten nach dem so genannten AgBB-Schema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten).