Steuertipps Günstiger Steuersatz?

Vorsicht: Nicht immer lohnt es, statt dem persönlichen Steuersatz, die sogenannte Thesaurierungsbesteuerung zu wählen.

Günstiger Steuersatz?

Denn diese sogenannte Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG macht nur dann wirklich Sinn, wenn der Betriebsinhaber oder die Mitunternehmer kaum noch Geld aus der Firma entnehmen und die Gewinne fast ausschließlich für betriebliche Investitionen verwenden.
Wer die Besteuerung mit 28,25 Prozent nur deswegen wählt, weil er gerade für Steuerzahlungen nicht genug Geld hat, zahlt unter dem Strich drauf. Denn sobald die Gewinne in den nächsten Jahren entnommen werden, droht eine Nachversteuerung mit 25 Prozent. Das bedeutet im Klartext: Die Steuerbelastung liegt wegen der Nachbesteuerung bei etwa 48 Prozent.


bwd-Tipp: Wer also gerade knapp bei Kasse ist und drohende Steuerzahlungen nicht begleichen kann, sollte offen mit seinem Steuerberater sprechen und andere Alternativen zur Minderung des zu versteuernden Gewinns prüfen. Die Thesaurierungsbesteuerung sollte die dabei die letzte Variante darstellen.