Steuertipp Finanzrichter in Spendierlaune

Wenn der Prüfer des Finanzamts an Ihrem Fahrtenbuch herummäkelt, können Sie kontern.

Finanzrichter in Spendierlaune

Denn in einem Streitfall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg wehrte sich ein Unternehmer erfolgreich gegen die Unwirksamkeit seines Fahrtenbuchs. Nachdem das Finanzamt Mängel am Fahrtenbuch festgestellt hatte, erstellte der Unternehmer anhand seines Terminkalenders eine Excel-Datei. Diese Datei legte er als Klarstellung dem Prüfer vor. Dieser schmetterte die Nachweise jedoch sofort ab.
Doch die Richter erkannten diese Form der Nachweisführung an und stuften das Fahrtenbuch als wirksam ein (Urteil vom 14. April 2010, Az. 12 K 12047/09).


bwd-Tipp: Der Bundesfinanzhof hat in dieser Angelegenheit in einem Revisionsverfahren das letzte Wort. Akzeptiert das Finanzamt die von Ihnen vorgelegten Nachweise nicht, müssen Sie Einspruch einlegen und bis zur endgültigen Klärung mit Hinweis auf den Musterprozess (Bundesfinanzhof, Az. VI R 33/10) einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen.