Steuertipp Steuervereinfachung: Werbungskostenpauschale klettert auf 1.000 Euro

Der Entwurf zur Steuervereinfachung sieht die Anhebung des Werbungs-kostenpauschbetrags für Arbeitnehmer von 920 auf 1.000 Euro vor.

Steuervereinfachung: Werbungskostenpauschale klettert auf 1.000 Euro

Zur Begründung der Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags führen die Koalitionsparteien folgende Gründe an:


  • Vom Bruttogehalt soll netto mehr übrig bleiben. Das steht so auch im Koalitionsvertrag.Arbeitnehmern müssen keine Belege mehr sammeln, wenn Sie unter der Pauschale liegen.
  • Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung dürfte sich für viele Arbeitnehmer bei einem Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro erledigen.


Doch es könnte noch einen zweiten Grund geben. Denn zum 1.1.2011 steigen die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das hätte 2011 weniger netto vom brutto bedeutet. Die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags gleicht die Mehrbelastungen wieder aus.


bwd-Tipp: Tritt die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags zum 1. Januar 2011 in Kraft, müssen Arbeitgeber diesen höheren Pauschbetrag bei Berechnung der Lohnsteuer ab Januar berücksichtigen.