Handlungsanleitung für den Problemfall
Am Termin zum Inkrafttreten der bauaufsichtlichen Zulassung für Parkette, Parkettklebstoffe und Parkettoberflächenbehandlungsmittel wird weiterhin festgehalten. Dies sorgt dafür, dass zum 1. Januar 2011 viele Produkte, die geprüft wurden und für die eine Zulassung beantragt wurde, noch nicht auf der Liste des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) stehen bzw. noch keine Zulassung erhalten haben.
Mehr Rechtssicherheit für Handwerker
Das Handwerk ist damit in der misslichen Lage, für eine gewisse Übergangszeit mit zulassungspflichtigen Produkten zu arbeiten, die für die Verwendung in Deutschland nicht genehmigt sind. Die Gemeinschaft emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) hat die aktuelle Problematik zum Anlass genommen, eine Situationsbeschreibung und Handlungsanleitung zu erarbeiten, die den Handwerker in den kommenden Wochen in seinem Verhältnis gegenüber Kunden in eine möglichst rechtssichere Position bringen soll. Diese Anleitung finden Sie als Download im Kasten links.