Steuertipp Lohnsteuerbescheinigung 2010: Vorsicht bei Nummern 25 und 26

Laut Bundesfinanzministerium sind viele Lohnsteuerbescheinigungen 2010 in punkto gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung falsch.

Lohnsteuerbescheinigung 2010: Vorsicht bei Nummern 25 und 26

Im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Lohnsteuerbescheinigung weist das Bundesfinanzministerium auf folgendes hin:


Führt der Arbeitgeber die Beiträge des freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmers ab, hat er die gesamten Beitragszahlungen für 2010 in den Nummern 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Einzutragen sind die Zahlungen des Arbeitnehmers als auch die Zuschüsse des Arbeitgebers. Arbeitgeberzuschüsse sind in Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.


Führt der freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die laufenden Beitragszahlungen selbst ab, bleiben die Nummern 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung unausgefüllt. Arbeitgeberzuschüsse sind in Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.


bwd-Tipp: Hat ein Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung hinsichtlich der Zeilen 25 und 26 bisher falsch ausgefüllt, muss die Lohnsteuerbescheinigung 2010 erneut in korrigierter Form ans Finanzamt geschickt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.