Beim Verlegen von Designbelägen ist Fachwissen gefragt - andernfalls ist die Reklamation programmiert. Wie man schadensfrei arbeitet, weiß Sachverständige Ulrike Bittorf.
So beugen Sie Reklamationen vor
Verlegen auf Buckelpisten oder übermäßig große Fugen? Auf die Tücken und Risiken bei der Verlegung von Designbelägen wies Dipl.-Chemikerin Ulrike Bittorf, Sachverständige für textile und elastische Beläge der IHK-Erfurt, auf dem von bwd und der Deutschen Messe veranstalteten Forum Handwerk hin.
Für die Wahl eines Designbelages sind in erster Linie entscheidend der Unterboden, die Nutzungsanforderungen und natürlich auch gestalterische Fragen, erläuterte Bittorf in Ihrem Vortrag.
Zwingend erforderlich sei es für den Auftragnehmer, die aktuellen Verlege-, Verarbeitungs- und auch Pflegehinweise der Hersteller zu beachten. Das gelte für die Beläge genauso wie für die Hilfsstoffe. Die Formulierungen in den Produkt- und Datenblättern sind jedoch höchst unterschiedlich, so die Chemikerin. Das machte Bittorf an einigen Texten, die sie im Original zitierte, deutlich. Heißt es zum Beispiel, für einen bestimmten Belag sind nur ganz bestimmte Klebstoffe zu empfehlen, sollte man dem auch unabdingbar folgen. Man muss davon ausgehen, dass andere Klebstoffe als die genannten nicht geprüft sind. In diesem Falle hieße das, dass das Gewährleistungsrisiko in vollem Umfange beim Verleger bleibt. Wichtig ist zudem, dass der Auftragnehmer bei Verwendung eines von ihm ausgewählten Klebstoffes die Freigabe sowohl beim Belaghersteller als auch beim Hilfsstofflieferanten einholt.
Rakeln vermeidet Kellenschläge
Weiterhin: Hinweise, wie vor großen Fensterflächen oder bei starker Temperatur- oder Feuchtigkeitsbelastung unbedingt Reaktionsharzklebstoffe (PUR) einzusetzen, findet man nahezu überall. Darüber hinaus sind Angaben zur Zahnung, zu den Ablüftezeiten bzw. zum bisweilen sehr konkreten Zeitpunkt des Anwalzens zu befolgen, denn nachgewiesene Abweichungen lassen später im Schadensfall keinen Spielraum für den Anwender.
Grundlegend für die Prüfung – und das gilt natürlich nicht nur für Designbeläge – sind die Prüfungspflichten, die in der DIN 18365 Bodenbelagarbeiten verankert sind. Dass ein Boden fest, trocken, eben oder rissfrei sein muss, um eine geforderte schadensfreie Verlegung zu sichern, ist dort in allen Details niedergeschrieben und gehört damit zum Basiswissen eines jeden gut ausgebildeten Fußbodenhandwerkers.
Eine Selbstverständlichkeit bei Designbelägen ist das Spachteln der Unterböden in mindestens 2 mm Dicke. Wegen des Risikos von Kellenschlägen ist das Rakeln vorzuziehen. Designbeläge auf „Buckelpisten“ zu verlegen, schließt sich von selbst aus, formulierte Bittorf überspitzt.
Auf die richtige Temperatur achten
Ein viel diskutiertes Thema ist das vor Verlegebeginn notwendige Klimatisieren des Belages. Wichtig ist, dass diese Maßnahme auf der Baustelle und nicht im Lager des Verlegers vorgenommen wird. Und sie sollte natürlich keinesfalls nur den Belag, sondern auch die Hilfsstoffe wie Kleber oder Vorstriche betreffen.
Zu den weiteren Verlegevoraussetzungen gehört eine Untergrundtemperatur von mindestens 15 °C und eine Raumtemperatur von maximal 18 °C, wobei die Werte der relativen Raumluftfeuchte nicht über 65 Prozent liegen sollten. Das vorherrschende Raumklima sollte mindestens drei Tage vor bis etwa sieben Tage nach der Verlegung beibehalten werden. Das ist für die fachgerechte Abbindung der Klebstoffes unerlässlich und sorgt für die anfänglich „notwendige Ruhe im System“, benennt die Diplomchemikerin gerade für Designbeläge unabkömmliche Grundlagen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Raumklima eindeutig Sache des Bauherren ist und nicht die des Verlegers. Ein Hinweis auf die Einhaltung der Daten sollte aber dennoch immer erfolgen. Das gilt ganz besonders bei der Verlegung auf einer Fußbodenheizung, wie sie heute vor allem im Wohnungsbau schon fast als üblich zu bezeichnen ist.
Von einer Raumtemperatur von 18 bis 22 °C sollte ebenso wenig abgewichen werden, wie eine Maximaltemperatur an der Estrichoberfläche von 27 °C in der Nutzung keinesfalls zu überschreiten ist. Der Bauherr kennt die Zusammenhänge im Übrigen genau, betonte die Referentin. Denn im Rahmen seiner Pflichten – betreffend die Schnittstellenkoordination und den dazugehörigen Aufgaben etwa beim Funktions- bzw. Belegreifheizen – ist er wesentlich in die Verantwortung mit eingebunden.
Ersteinpflege:
ja oder nein?
Ein Thema, über das man mit dem Bauherren sprechen muss, ist die Oberflächenvergütung, denn sie hat einen ganz entscheidenden Einfluss auf die nachträglich und unmittelbar nach Auftragsfertigstellung zu übergebende Reinigungs- und Pflegeanleitung. Gerade PUR-Oberflächen sind aufgrund von Marketingversprechen verschiedener Hersteller dadurch gekennzeichnet, dass sie eine hohe Erwartungshaltung gegenüber der Haltbarkeit und Strapazierfähigkeit beim Architekten bzw. Bauherren schüren.
Fragen, ob zum Beispiel eine Basispflege bzw. Ersteinpflege notwendig wird, sind vorher im Detail genau zu klären. Die Angaben der Hersteller sind dazu höchst unterschiedlich.
Vielen ist gemein, dass sie hinsichtlich der Oberflächenausrüstung im Objekt einer PUR-Beschichtung den Vorzug geben, während im Wohnbereich eine Polymerdispersion als ausreichend erachtet wird.
Typische Schäden, die ansonsten aus Fehlern in der Nutzung entstehen, sind Verkratzungen in der Oberfläche, die man immer noch am wirkungsvollsten mit einer ausreichend dimensionierten und geeigneten Sauberlaufzone verhindern kann. Hinweise zu Möbel- oder Stuhlbeinen sind obligatorisch, wobei die geforderten Filzgleiter selbstverständlich auch sauber gehalten werden müssen und sich nicht mit schädigenden Sandkörnern anreichern dürfen. Besser sind in der Regel die neuen weichen Schongleiter. Bei Bürodrehstühlen ist für die oberflächenharten Designbeläge immer eine weiche Rolle Typ W vorzusehen.
Wo Designbeläge nichts verloren haben
Daraus folgt: Einen Designbelag soll man nur dort einsetzen, wo er hingehört. Nach diesem Leitsatz zu verfahren, ist die beste Methode, späteren Beanstandungen aus dem Weg zu gehen. Denn selbstverständlich sind diese Beläge dort fehl am Platz, wo sie aufgrund ihrer Eigenschaften nicht hingehören: Etwa da, wo Flurförderfahrzeuge eingesetzt werden.
Auch im flächendesinfizierten Bereich (Krankenhaus etc.) darf kein Designbelag zum Einsatz kommen, auch weil eine Verfugung nicht, wie erläutert, allein aus optischen Gründen stattfindet. Leitfähige Verlegung und Designbeläge schließen sich ebenfalls aus.
Ein immer wiederkehrendes und mit dem Auftraggeber diskutiertes Erscheinungsbild sind die Fugen. „Fugenlose Designbeläge gibt es nicht“, stellte Bittorf unmissverständlich klar. Allerdings muss man die Ursache genau hinterfragen. Ist die Fuge wegen irgendwelcher Unebenheiten im Unterboden im Zuge der Verlegung selbst produziert oder gibt es andere Gründe? Spielen Wechselwirkungen mit Klebstoffen eine Rolle? Wie verhält sich der Belag?
Wie breit eine Fuge übrigens sein darf, ist nicht genormt. Allgemeingültige Werte existieren nicht. Hierüber von Fall zu Fall eine konkrete Aussage zu treffen, liegt im Streitfalle in erster Linie im Ermessensspielraum eines Sachverständigen, der die Verhaltensweisen und Abhängigkeiten der Einflussgrößen genau kennt.
Fazit: Wenn man alle Empfehlungen beachtet, sind Schäden an Designbelägen zwar nicht komplett zu verhindern, aber immerhin doch weitestgehend minimierbar.Walter Pitt
walter.pitt@t-online.de