Probleme mit dem Finanzamt? Beantragen Sie eine Akteneinsicht. Diese lehnen Finanzämter zwar meistens ab, aber es gibt ein Hintertürchen...
Pochen Sie auf Ihr Recht
Beantragen Sie die Akteneinsicht, lehnt das Finanzamt diese stets mit dem Hinweis ab, dass die Abgabenordnung keinen Anspruch auf Akteneinsicht vorsieht. Doch das Recht auf Akteneinsicht kann auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt werden. § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes sieht vor, dass jede Behörde Auskunft erteilen und Akteneinsicht gewähren muss.
Lehnt das Finanzamt dennoch ab, kann nach § 12 IFG der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit eingeschaltet werden.
bwd-Tipp: Lässt sich das Finanzamt von Ihren Argumenten überzeugen, sollten Sie im Vorfeld klären, wie teuer die Akteneinsicht für Sie ist. Denn die Informationsgebührenverordnung regelt, dass die Finanzämter Gebühren für die Akteneinsicht zwischen 15 und 500 Euro erheben dürfen.