Eigenbelastung Wie viel ist zumutbar?

Wer krank ist, muss die Kosten selbst zahlen. Doch nun überprüft das Finanzgericht, ob die Eigenbelastung überhaupt angemessen ist.

Wie viel ist zumutbar?

Je nach Höhe der Einkünfte und des Familienstandes muss ein Steuerzahler für die Kosten zur Linderung oder Heilung einer Krankheit erst einmal einen Teil aus eigener Tasche bezahlen (sog. zumutbare Eigenbelastung). Nur der übersteigende Betrag darf als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.


Ist die Eigenbelastung angemessen?

Die zumutbare Eigenbelastung steht nun auf dem Prüfstand. Denn ist die zumutbare Eigenbelastung höher als die tatsächlichen Aufwendungen, scheidet der Abzug außergewöhnlicher Belastungen aus. Zu dieser Thematik läuft beim Finanzgericht Rheinland derzeit ein Musterprozess (Az. 4 K 1970/10).


Das Problem in der Praxis: Legt ein Steuerzahler wegen dieses Musterverfahrens Einspruch ein, hat er keinen Anspruch darauf, dass sein Einspruchsverfahren ruht. Das Finanzamt müsste den Einspruch deshalb als unbegründet zurückweisen. Einen Anspruch auf Ruhen des Verfahrens hat er nur, wenn die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist.


bwd-Tipp: Steuerzahler sollten das Finanzamt deshalb darum bitten, die Bearbeitung des Einspruchs vorerst zurück zu stellen. Das kommt dem Ruhen des Einspruchsverfahrens gleich und wird von der Finanzverwaltung gebilligt (OFD Rheinland und Münster, Kurzinformation Verfahrensrecht, Nr. 04 v. 31.5.2011).