Patententscheidung angefochten
Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, die von ter Hürne umgesetzte Version des Välinge 5G Profils verletze das Patent der Classen-Gruppe, ist laut einer Pressemitteilung von ter Hürne nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
So zeige die schriftliche Begründung des Landgerichts Düsseldorf in zentralen Punkten der Patentinterpretation Abweichungen von der des Europäischen Patentamtes. Trifft die Patentinterpretation des EPA zu, dann sei zwar das Patent rechtsbeständig, werde aber von ter Hürne nicht verletzt. Der Hersteller habe sich entschlossen, auf Basis der Interpretation des Landgerichts Düsseldorf in Zusammenarbeit mit Välinge eine neue Profilform für die Parkettprodukte zu entwickeln.