Steuervereinfachungsgesetz Was 2011 noch zu beachten ist

Die Regierung hat einen Kompromiss zum Steuervereinfachungsgesetz gefunden. Ein paar Neuerungen sind bereits 2011 zu beachten.

Was 2011 noch zu beachten ist

Die meisten darin beschlossenen Änderungen treten zwar erst 2012 in Kraft. Doch ein paar der gesetzlichen Neuerungen sind bereits 2011 zu beachten.


Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer klettert noch 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro. In der Lohnabrechnung Dezember ist dieser erhöhte Pauschbetrag bereits zu berücksichtigen.


Elektronische Rechnung: Bei elektronischen Rechnungen gibt es den Vorsteuerabzug auch dann, wenn die elektronische Rechnung keine digitale Signatur enthält.


Umsatzsteuer-Nachschau: Bei der Umsatzsteuer-Nachschau steht der Prüfer des Finanzamts unangekündigt vor der Tür. Neuerdings darf er in diesem Zusammenhang auch auf einen digitalen Datenzugriff auf die EDV-Buchhaltung pochen.


bwd-Tipp: Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beinhaltet 35 steuerliche Änderungen. Doch nicht alle Vereinfachungen stellen Vereinfachung für den Steuerzahler dar. Das Gesetz bringt auch Vereinfachungen für die Finanzverwaltung, die zu steuerlichen Schlechterstellungen für Steuerzahler führen können.