Finanzamt Elektronische Übermittlung kommt

Mit der E-Bilanz und der elektronischen Körperschaftsteuererklärung wird es langsam ernst.

Elektronische Übermittlung kommt

E-Bilanz: Infoschreiben schafft Klarheit


Eigentlich erwartet die Finanzverwaltung für Nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahre die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten. Doch es wird nicht beanstandet, wenn ein Unternehmer den Start um ein Jahr verschiebt und seine Bilanz weiterhin in Papierform beim Finanzamt einreicht. Welche Besonderheiten gelten, beantwortet das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Infoschreiben (BMF, Schreiben v. 28.9.2011, Az. IV C 6 – S 2133-b/11/10009).


Elektronische Körperschaftsteuererklärung


Bereits für 2011 erwartet das Finanzamt die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung. Dafür wird die Finanzamtssoftware ELSTER gerade angepasst. Wichtig: Der Unternehmer muss sich hier speziell authentifizieren lassen (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 30.9.2011, Az. O 2280.1.1-4/16 St12).


Tipp: Unternehmer sollten sich wegen der elektronischen Übermittlung ihrer Steuerdaten frühzeitig mit ihrem Steuerberater und ihrem Softwareanbieter an einen Tisch setzen und beraten, welche Anpassungen in der EDV-Buchhaltung notwendig sind.