GWG Nicht immer Sammelposten

Beim Kauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern gibt es eine Ausnahmeregelung, von der die Wenigsten wissen.

Nicht immer Sammelposten

Entscheidet sich ein Selbstständiger beim Kauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Preissegment zwischen 150,01 Euro und 1.000 Euro für die Sammelpostenmethode, sind die Anschaffungskosten über fünf Jahre verteilt abzuschreiben. Dieser Zeitraum gilt auch, wenn der Gegenstand vorher verkauft oder unbrauchbar wird.



Ausnahme: Was kaum jemand weiß: Wurde ein GWG 2011 gekauft, im Sammelposten erfasst und scheidet gleich wieder im Jahr 2011 aus, dürfen die Anschaffungskosten wieder aus dem Sammelposten ausgegliedert und sofort in voller Höhe abgeschrieben werden (BMF-Schreiben v. 30.09.2010, Az.: IV C 6 – S 2180/09/10001; Tz. 10).