Erfahren Sie hier, welche Besonderheiten betriebliche Zahlungen mit Kredit- oder EC-Karte bergen, die Sie im Dezember 2011 getätigt haben.
Auf das Datum kommt es an
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dürfen als Betriebsausgaben grundsätzlich nur die tatsächlich 2011 abgeflossenen Zahlungen vom Gewinn abgezogen werden. Besonderheiten bergen betriebliche Zahlungen mit Kredit- oder EC-Karte im Dezember 2011.
Selbst wenn die Kreditkartenabrechnung im Januar 2012 kam oder bei Zahlung mit der EC-Karte das Girokonto erst 2012 belastet wurde, liegen Betriebsausgaben des Jahres 2011 vor. Denn bei der Kreditkartenabrechnung gilt die Zahlung bei Unterzeichnung des Kreditkartenbelegs als abgeflossen, bei Zahlung mit EC-Karte am Tag der Eingabe der Geheimnummer.