Steuer Recht Finanzen Betriebsprüfung: Geldverkehrsrechnung Riegel vorgeschoben

"Wovon leben Sie eigentlich?" Diese und ähnliche Fragen muss sich ein Handwerker gefallen lassen, wenn die Geldverkehrsrechnung ans Tageslicht bringt, dass die erklärten Gewinne nicht zur finanziellen Bewältigung der privaten Ausgaben ausreichen können.

Betriebsprüfung: Geldverkehrsrechnung Riegel vorgeschoben

Hat ein selbstständiger Handwerker offensichtlich einen finanziell sehr aufwendigen Lebensstil, weist jedoch kaum nennenswerte Gewinne aus, stellt der Betriebsprüfer eine so genannte Geldverkehrsrechnung an. Dabei prüft er, ob sämtliche Einnahmen des Handwerkers überhaupt ausreichen, um sein Leben zu finanzieren. Klaffen zu große Finanzierungslücken, sind Gewinn- und Umsatzschätzungen häufig programmiert. Doch hier lohnt sich nach einem Urteil nun erstmals Gegenwehr.


"Wovon leben Sie eigentlich?" Diese und ähnliche Fragen muss sich ein Handwerker gefallen lassen, wenn die Geldverkehrsrechnung ans Tageslicht bringt, dass die erklärten Gewinne nicht zur finanziellen Bewältigung der privaten Ausgaben ausreichen können. Sind die Antworten auf diese Frage nicht plausibel, drohen Gewinn- und Umsatzschätzungen.

Doch die Richter des Finanzgerichts Saarlands schlugen sich nun erstmals auf die Seite eines Steuerzahlers. Nach statistischen Werten müssen mehr als die Hälfte der Bevölkerung mit weniger ungebundenen Mitteln auskommen.

Der Geldverkehrsrechnung sollte deshalb nur dann Beachtung geschenkt werden, wenn die freien Mittel unter Berücksichtigung aller Zuwendungen unterhalb des Regelsatzes für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz liegen. Liegen sie jedoch darüber, gibt es für den Betriebsprüfer nichts zu holen (Finanzgericht Saarland, Az.: 1 K 2037/04).


bwd -Tipp: Möchte das Finanzamt aufgrund einer Geldverkehrsrechnung Gewinn- und Umsatzschätzungen vornehmen, sollte unbedingt ein Steuerberater eingeschalten werden, der die Vorgaben dieses Urteils prüft. Zudem sollte dem Finanzamt mitgeteilt werden, von welcher Seite finanzielle Unterstützung kommt (Eltern, die Geld schenken oder kochen; Kinder, die Geld zuwenden, etc.).