Neue Pauschbeträge Arbeitnehmer, die sich beruflich im Ausland aufhalten, können sich von ihrem Arbeitgeber für Übernachtung und Verpflegung bestimmte Pauschbeträge erstatten lassen, ohne dass hierbei Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Auch Selbstständige, die sich aus betrieblichen Gründen im Ausland aufhalten, können die höheren Verpflegungspauschalen als Betriebsausgaben berücksichtigen. Für berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland gelten seit 1. Januar [...]