Steuerfreiheit gestärkt Müssen Arbeitnehmer zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, dürfen Arbeitgeber lohnsteuerfreie Zuschläge ausbezahlen. Die Steuerfreiheit wird gewährt, wenn die Zuschläge einen finanziellen Ausgleich für die besonderen Erschwernisse der Nachtarbeit darstellen. Ohne Einzelaufstellungen zur tatsächlich erbrachten Nachtarbeit kippte die Steuerfreiheit in der Vergangenheit jedoch häufig. Der Bundesfinanzhof bestätigte nun, dass diese Einzelaufstellungen in Ausnahmefällen [...]