Das Berufungsgericht des Europäischen Patentamtes hat diverse Einsprüche europäischer Fußbodenhersteller bewertet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Patent zur Herstellung von PVC-Bodenbelägen zur schwimmenden Verlegung mit einem Verriegelungssystem (EP 1938963 B1) ohne wesentliche Abstriche nach wie vor Gültigkeit besitzt.
Ulrich Windmöller erkannte erstmals in 2006 das Potential und die Notwendigkeit, die Gattung der bereits damals erfolgreichen elastischen Design-Beläge, klebstofffrei und schwimmend verlegbar anzubieten. Nachdem im Juli 2008 das Patentamt dem Antrag stattgegeben und eine Veröffentlichung vorgenommen hat, ist im Februar 2010 das EP 1938963 B1 erteilt worden.
Aufgrund guter geschäftlicher Verbindungen zum Hause Unilin wird die weltweite Lizenz-Vermarktung seither durch das Unilin-Tochterunternehmen Flooring Industries verantwortet. Durch die Bestätigung des europäischen Patentamtes werde die künftige Patent-Vermarktung gestärkt und konsequent umgesetzt.