ZVPF Neufassung der TRGS 617

Für den Einsatz von lösemittelhaltigen Produkten für die Veredelung von Holzfußböden gelten veränderte Regeln.

Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), in der Ersatzstoffe für lösemittelhaltige Lacke, Versiegelungen und Öle für Parkett und andere Holzfußböden beschrieben werden, sind an die neue Gefahrstoffverordnung angepasst worden.

In der neuen TRGS 617 wird gefordert, dass keine stark lösemittelhaltigen Produkte mit einem Lösemittelgehalt von mehr als 15 Prozent verwendet werden dürfen. Außerdem sollen zukünftig keine Produkte mehr mit sensibilisierenden Terpenen oder fruchtschädigenden N-Methylpyrrolidon verwendet werden. Darauf verweist das ZVPF-Vorstandsmitglied Heinz Brehm.