In Kürze werden die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen für das dritte Quartal fällig. Wie Sie eine Herabsetzung erwirken können.
Am 10. September 2013 erwartet das Finanzamt die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen für das dritte Quartal 2013. Wer jetzt sofort handelt, kann die Herabsetzung der Vorauszahlungen erreichen.
Die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen kann durch folgende Vorgehensweise erreicht werden:
- Schritt 1: Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen 2013 – Stand heute.
- Schritt 2: Kalkulieren Sie das zu versteuernde Einkommen zwischen Stand heute und dem 31. Dezember 2013
- Schritt 3: Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen 2013 unter dem vom Finanzamt für die Vorauszahlungen kalkulierten zu versteuernden Einkommen, bitten Sie um Herabsetzung der Vorauszahlungen.
- Schritt 4: Der Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen muss schriftlich gestellt werden. Das Finanzamt erwartet zudem aussagekräftige Unterlagen, die Ihre Kalkulation belegen.
Die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen kann ausnahmsweise auch ohne plausible Unterlagen erreicht werden. Dann nämlich, wenn Sie nachweisen, dass Sie Opfer der Flutkatastrophe im Mai/Juni 2013 wurden. Wegen der finanziellen Belastung sieht das Finanzamt von weiteren Vorauszahlungen ab.
Beispiel: Das Finanzamt fordert 2013 28.000 Euro Vorauszahlungen, also pro Quartal 7.000 Euro. Nach der neuen Berechnung – Stand heute – kämen Sie auf eine Steuerbelastung von 20.000 Euro.
Folge: In den ersten beiden Quartalen 2013 wurden bereits 14.000 Euro Vorauszahlungen geleistet. Bei Herabsetzung der Vorauszahlungen 2013 auf 20.000 Euro, stehen also noch 6.000 Euro aus. Das Finanzamt würde also im 3. Quartal 3.000 Euro und im 4. Quartal ebenfalls 3.000 Euro festsetzen.