Nacherfüllungspflicht Der Handwerker wird verschuldensunabhängig zur Kasse gebeten - Versicherungslösungen sind auf Herstellerseite zu wenig bekannt"> Nacherfüllungspflicht Der Handwerker wird verschuldensunabhängig zur Kasse gebeten Versicherungslösungen sind auf Herstellerseite zu wenig bekannt

Versicherungslösungen sind auf Herstellerseite zu wenig bekannt Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Oktober 2012 trägt der bodenlegende Handwerker bei einem von ihm unverschuldeten Produktmangel die Ausbaukosten des Altbelages und die Wiedereinbaukosten des Neubelages. Das BGH-Urteil besagt nämlich, dass der Verkäufer von Baustoffen, dazu zählt beispielsweise der Bodenbelaggroßhändler, im Rahmen seiner gesetzlichen Nacherfüllungspflicht lediglich [...]

ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON BWD