Elektronische Lohnsteuerkarte So sollten Sie jetzt vorgehen

Mit LStAM können Arbeitgeber ab 2013 die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter elektronisch abholen. Eine Übergangsregelung ist möglich.

Wenn ELStAM zum 1. Januar 2013 startet, müssen Sie aber noch nicht zwingend dabei sein. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Entwurf eines Einführungsschreibens für viele kaum erkennbar eine Übergangsregelung eingebaut. Danach wird es nicht beanstandet, wenn Sie erst ab 1. Januar 2014 an ELStAM teilnehmen.

Auch wenn es Ihnen bei dem ganzen Alltagsstress nicht ungelegen kommt, dass der Startschuss zu ELStAM ab 1. Januar 2013 auf ohne Sie fallen kann, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Testen Sie das Verfahren, dass es Ihnen ermöglicht, die steuerlichen Merkmale für Ihren Mitarbeiter auf elektronischem Wege vom Finanzamt abzuholen, erstmal für einen Arbeitnehmer, Klappt es mit der Übermittlung der Lohndaten reibungslos, können Sie ja problemlos auch die übrigen Mitarbeiterdaten über ELStAM abholen.

bwd-Tipp: Den Entwurf des Einführungsschreibens zum 1. Januar 2013 für ELStAM können Sie hier abrufen. Die Übergangsregelung finden Sie etwas kompliziert formuliert unter II mit der Überschrift "Einführungszeitraum".