DIBt gibt Entwarnung Entwarnung für Parkettleger. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) verschiebt die bauaufsichtliche Zulassungspflicht für Parkett- und Holzfußböden auf den 1. Januar 2011. Für den Handwerker bedeutet dies: Er muss seine Kunden nicht wie noch bis vor kurzem von Industrie- und Handwerksverbänden empfohlen auf die fehlende Zulassung der verwendeten Lacke und Klebstoffe hinweisen. [...]