- Aufenthaltsstatus: Bei geflüchteten Menschen wird zwischen anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten unterschieden. Nicht jeder hat einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Der jeweilige Aufenthaltsstatus und die Beschäftigungserlaubnis sind in den Aufenthaltspapieren vermerkt. Bei Rückfragen stehen die kommunalen Ausländerbehörden zur Verfügung. Häufig findet sich die Eintragung „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“. Dies ist nicht unbedingt mit einem Beschäftigungsverbot gleichzusetzen. Mit einem konkreten Antrag auf Beschäftigungserlaubnis kann die Ausländerbehörde einer Erwerbstätigkeit zustimmen.
- Sprachkenntnisse: Für eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung muss bei Beginn der Ausbildung von einem Sprachniveau von mindestens B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ausgegangen werden. Dieses Niveau hat ein Bewerber in der Regel erreicht, wenn er nach der Teilnahme am Integrationskurs das Zertifikat „Fortgeschrittene Sprachverwendung“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorweisen kann.
- Praktikum: Vor Praktikumsaufnahme muss für Asylbewerber und Geduldete immer die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die Ausübung einer Beschäftigung ist für diese Personengruppe erst nach einer Wartefrist von mindestens drei Monaten möglich.
- Unterstützung: Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Förderprogramme an, von zusätzlichem Unterricht bis hin zu finanzieller Unterstützung. Diese müssen im Vorfeld für Asylbewerber und Geduldete bei der örtlichen Agentur für Arbeit beziehungsweise für anerkannte Flüchtlinge beim Jobcenter beantragt werden. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, wird am besten mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit geklärt: 0800/4555520.
Tipp: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gab Ende April eine Liste mit über 80 Kammern und anderen Wirtschaftsorganisationen bekannt, die künftig im Rahmen des bestehenden Programms „Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen“ Wilkommenslotsen einsetzen. Diese rund 130 speziell ausgebildeten Wilkommenslotsen sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen vor Ort bei der Integration von Flüchtlingen in die Betriebe zur Seite stehen. Die Leitstelle des Programms ist beim Zentralverband des Deutschen Handwerks angesiedelt. Eine aktuelle Liste der Kammern und sonstigen Organisationen der Wirtschaft gibt es hier: http://www.zdh.de/themen/gewerbefoerderung/willkommenslotsen.html.