Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern statt Geld auch Sachbezüge als Arbeitslohn gewähren. Solche Sachbezüge sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei, wenn der Wert der Bezüge monatlich nicht mehr als 44 Euro beträgt. Besonders beliebt ist in der Praxis die Tankkarte. Doch was passiert, wenn die monatliche 44-Euro-Grenze überschritten wird?
Bei der Höchstgrenze von monatlich 44 Euro handelt es sich um eine Freigrenze. Das bedeutet im Klartext: Tankt der Arbeitnehmer mit seiner Tankkarte für 44,01 Euro, ist der Sachbezug für diesen Monat nicht mehr steuer- und abgabenfrei, sondern es werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Leider ist es auch nicht zulässig, bei Überschreitung der 44-Euro-Freigrenze in einem Monat, den Sachbezug im anderen Monate entsprechend zu reduzieren.
Rückzahlung rettet Steuerfreiheit
Vereinbaren Arbeitgeber und Mitarbeiter im Arbeitsvertrag jedoch, dass bei Überschreitung der monatlichen 44-Euro-Freigrenze der Arbeitnehmer den übersteigenden Betrag an den Arbeitgeber zurückzahlen muss, rettet das die Steuer- und Abgabenfreiheit des Sachbezugs.
Beispiel: Arbeitnehmerin Huber bekommt als Sachbezug eine Tankkarte und darf monatlich für 44 Euro tanken. Im August tankt Huber versehentlich für 45 Euro. Zahlt sie ihrem Arbeitgeber den einen Euro zurück, ist der Sachbezug für August steuer- und abgabenfrei.
Tipp: Dass der Arbeitnehmer bei Nutzung einer Tankkarte bei Überschreitung der 44-Euor-Freigrenze Rückzahlungen an den Arbeitgeber leisten muss, sollte schriftlich festgehalten und beim Lohnkonto des Arbeitnehmers aufbewahrt werden.