Immer mehr Handwerker kaufen sich für ihren Fuhrpark Elektrofahrzeuge. Vorteile winken nicht nur bei der Kfz-Steuer, sondern auch bei der Versteuerung des Privatanteils.
Elektrofahrzeuge bieten steuerliche Vorteile. Wurden sie erst nach dem 18. Mai 2011 zum ersten Mal zugelassen, sind sie für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Liegt die Erstzulassung davor, gilt eine Steuerbefreiung für fünf Jahre. Wenn das E-Fahrzeug ein Firmenwagen ist, gibt es zusätzliche Ersparnisse. Im Mittelpunkt steht hierbei die Privatnutzung.
In einem Entwurf hat das Bundesfinanzministerium nun zahlreiche Fälle beleuchtet, in denen ein betriebliches Elektro- oder Elektrohybrid-Fahrzeug von Unternehmer oder Arbeitnehmer auch privat genutzt wird (BMF, Az. IV C 6 – S 2177/13/10002) und die dafür geltenden steuerlichen Regelungen erläutert.
Batteriekosten mindern den Preis
Bei Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils nach der 1-Prozent-Regelung darf der Bruttolistenpreis demnach um die Kosten für das Batteriesystem gemindert werden. Der Minderungsbetrag richtet sich nach dem Jahr des Kaufs. Bei Kauf eines Elektro- bzw. Elektrohybrid-Fahrzeugs im Jahr 2014 gilt folgender Minderungswert:
Anschaffungsjahr | Minderungsbetrag in Euro/kWh der Batteriekapazität | Höchstbetrag in Euro |
---|---|---|
2014 | 450 Euro | 9.500 Euro |
Beispiel: Ein Handwerker erwirbt 2014 für seinen Betrieb ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 26 Kilowattstunden (kWh). Der Bruttolistenpreis beträgt 70.000 Euro. Der Bruttolistenpreis mindert sich um 9.500 Euro (26kWh x 450 Euro = 11.700 Euro, maximal jedoch 9.500 Euro). Der zu versteuernde Privatanteil beträgt somit monatlich 605 Euro (70.000 Euro abzgl. 9.500 Euro = 61.500 Euro x 1%).
Ist die Batterie nicht im Listenpreis des Fahrzeugs enthalten, sondern muss monatlich eine Mietgebühr für die Batterie bezahlt werden, ist der Listenpreis des Fahrzeugs bei der Ermittlung des Privatanteils nicht zu kürzen.
bwd Tipp: Der kWh-Wert des Elektro- bzw. Elektrohybridfahrzeugs kann Feld 22 der Zulassungsbescheinigung entnommen werden.