EU-Holzhandelsverordnung Beschlagnahmung von scheinbar illegalem Holz

Erstmals ist Importholz eines deutschen Unternehmens auf Grundlage des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes und der EU-Holzverordnung beschlagnahmt worden. Zertifikate und Papiere, die die legale Herkunft des Holzes belegen sollten, wären gefälscht, hieß es.

Ein Schweizer Händler verkaufte demnach Wengé-Holzstämme aus der Demokratischen Republik des Kongo an deutsche Abnehmer. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als nationale Überwachungsbehörde war aufgrund von Auffälligkeiten in den Begleitpapieren misstrauisch geworden und nahm das Holz in Verwahrung. Die Prüfung ergab, dass ein Schreiben des kongolesischen Umweltministeriums gefälscht war. Darum geht die BLE von einer illegalen Herkunft des Holzes aus und beschlagnahmte es. In einem Zeitungsartikel der „Neuen Westfälischen“, der sich offensichtlich mit derselben Holzlieferung befasst, wird als Käufer ein Betrieb genannt, der geplant habe, daraus Parkett zu fertigen.

Das beschlagnahmte Holz soll nun zu Marktpreisen veräußert und der Erlös für die Staatskasse eingezogen werden, heißt es in einer Pressemeldung des HDE (Handelverband Deutschland e.V.).

Unternehmen, die Holz oder Holzprodukte importieren, müssen sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen auseinander setzen. Gerade bei als gefährdet eingestuften Holzarten und bei Herkunftsländern, die mit einem schlechten Korruptionsindex bewertet werden, ist Vorsicht geboten.