Betriebsausgaben Was absetzbar ist

Bei der Gewinnermittlung für den Betrieb müssen Unternehmen sämtliche Betriebseinnahmen aufzeichnen und dürfen davon Betriebsausgaben abziehen.

Hier ein Überblick, was abziehbar ist:
  • Rufen Sie von zu Hause aus Kunden und Geschäftspartner an, dürfen Sie diese Kosten als gewinnmindernde Betriebsausgaben abziehen. Ohne Aufzeichnungen, wann Sie mit wem wie lange telefoniert haben, akzeptiert das Finanzamt einen Betriebsausgabenabzug von 20 Prozent der Telefonrechnung, maximal jedoch 20 Euro pro Monat.
  • Nutzen Sie Ihren privaten Pkw auch zu betrieblichen ­Fahrten, dürfen Sie pauschal 30 Cent je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben verbuchen. Wegen der hohen Spritpreise macht es aber Sinn, die tatsächlichen Kilometerkosten zu ermitteln und diese abzuziehen.
  • Haben Sie betriebliche Kosten aus dem privaten Geldbeutel bezahlt, dürfen Sie diese Kosten dennoch als Betriebsausgaben abziehen. Dazu muss der Beleg im Betrieb aufbewahrt und gebucht werden.

bwd-Tipp: Beim Betriebsausgabenabzug  sind Sie in der Beweislast. Sie müssen also nachweisen, dass Ihnen betriebliche Kosten entstanden sind, und einen Beleg dafür haben. Bei Überweisung vom Privatkonto müssen Sie Kontoauszüge übrigens zehn Jahre lang aufbewahren.