Der interessante Schadensfall aus Österreich: Mängelrüge über einen neu verlegten Mosaikparkettboden in einem Wohnungsneubau Wenn die Luft zu trocken ist

In allen Wohnungen eines Neubaus stellte der Bauträger nach dem Verlegen der Mosaikböden unter anderem Mängel wie Fugenbildung, lose oder hoch stehende Lamellen, nicht aufliegende Übergangsprofile und Lackschäden fest.

Anschluss Stiegengeländer – Mosaikboden: Das Geländer wurde nach dem Parkettboden gesetzt. - © Mayrhofer

Wenn die Luft zu trocken ist

Die ausführende Firma und das bauausführende Unternehmen beauftragten einen Sachverständigen, die behaupteten Mängel zu begutachten. Im gegenständlichen Bauvorhaben ist laut Angabe auf Zementstrich mit Dispersionsklebstoff Mosaikparkett Buche acht Millimeter dick, geschliffen und mit Wasseracryllack versiegelt, verlegt.

Bei der Befundaufnahme zu jedem der in der Mängelliste angeführten Punkt stellte der Gutachter in allen Räumen, mit Ausnahme der bewohnten Wohnung Nr. 16, eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 29 und 31 Prozent fest.

In fast allen Wohnungen im Obergeschoss schließt der Mosaikparkettboden an die oberste Stufe (Breite 32 Zentimeter, 5 Zentimeter dick) der Aufgangstreppe. Diese Stufen wurden nicht von der Bodenlegerfirma verlegt, aber mit dem Mosaikparkettboden geschliffen und versiegelt.

Der Anschluss im Vorraum des Obergeschoss zwischen Stiegengeländer und Parkett bemängelte der Bauträger in fast allen Wohnungen. Darüber hinaus reklamierte er in einigen Wohnungen hochstehende bzw. teilweise lose Lamellen. Nicht am Profil der Fußbodenoberkante aufliegende Sesselleisten und Übergangsprofile bemängelte der Bauträger ebenfalls. An einigen Stellen wurden Lackschäden wie Lack- oder Klebertropfen, hellere milchige Verfleckungen als Mangel angeführt.

In einigen Fällen beanstandete der Bauträger auch die Fuge zwischen Fußbodenoberkante und Kunststoffbalkontürunterkante sowie den Abstand zwischen Türblatt zur Fußbodenoberkante.

Fugenbildung: Generell entsprechen die raumklimatischen Bedingungen nicht denen, die vom Erzeuger des Mosaikparkettbodens, den einschlägigen Regeln des Faches und der Normen gefordert werden. Ein Raumklima zwischen 45 bis 60 Prozent ist einzuhalten. Sinkt das Raumklima unter diesen Wert, ist mit verstärkter Fugenbildung zu rechnen. Besonders Buchenholz weist eine Feuchtewechselzeit, (das ist jene Zeit in der das Holz auf die Umgebungsfeuchtigkeit reagiert und diese aufnimmt oder abgibt) von zirka 14 Tagen auf. Eichenholz weist eine Feuchtewechselzeit von etwa drei Monaten auf.

Der Gutachter kommt zum Schluss, dass die bemängelte Fugenbildung auf die zu geringe Luftfeuchtigkeit in den Wohnungen zurückzuführen ist, denn in der bewohnten Wohnung 16 wird keine Fugenbildung beanstandet.

An einigen Stellen ist eine Fugenbildung nur in Teilbereichen der Lamellen feststellbar. Gleichzeitig kommt es in diesem Bereich zu einem Aufschüsseln der Lamellen. Die Ursache für dieses Erscheinungsbild ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verschütten von Wasser auf der Oberfläche des Parkettbodens.

Der Überstand von zirka einem Millimeter bei der Stufe im Vorraum Obergeschoss ist nicht von der Bodenlegerfirma zu vertreten. Da die Fläche des Fußbodens und die der Stufe gemeinsam geschliffen wurden, war zu diesem Zeitpunkt kein Überstand vorhanden. Der später entstandene Überstand ist auf eine Aufschüsselung der Stufe zurückzuführen. Auch hier ist die zu geringe Luftfeuchtigkeit eine Ursache.

Anschluss Fußboden/Geländer: Der Abstand des Holzfußbodens von allen aufgehenden Bauteilen sollte fünf Millimeter betragen. Die verbleibende Fuge ist elastisch zu verschließen. Im konkreten Fall wurde das Stiegengeländer laut Aussage teilweise nach der Bodenverlegung montiert. Das Verschließen der Fuge ist im Vertrag zu vereinbaren. Sie kann jederzeit nachgeholt werden.

Die vereinzelt hochstehenden oder teilweise losen Lamellen sind auszutauschen bzw. so zu befestigen, dass sie wieder aufliegen.

Die Ursache des Nichtaufliegens der Sesselleisten und der Übergangsprofile liegt an den Unebenheiten des Estrichs. Die Önorm B 2232 Estricharbeiten lassen im Randbereich eine Toleranz von fünf Millimeter auf 1,2 Meter zu. Starre Materialien wie Holz und Metall werden auf den Untergrund aufgesetzt. Ein Anpassen an den Untergrund ist laut Önorm B 2236 eine Zusatzleistung, die gesondert zu vereinbaren und abzugelten ist. Nicht passende Zusammenstöße von Sesselleisten sind zu beheben.

Einige Lackschäden, wie rauhe Stellen und Auslassungen sind von der Bodenlegerfirma zu vertreten. Tropfen mit scharfen Kanten, sowie milchige tropfenförmige Verfärbungen, mechanische Beschädigungen sind nicht von der Bodenlegerfirma zu vertreten. Lackschäden können durch abziehen mit der Ziehklinge und einem ansatzlosen Sprühlack behoben werden. Bei mechanischen Beschädigungen muss neu geschliffen und versiegelt werden.

Bei den Türabständen gilt das gleiche wie für die Sesselleisten – eine Toleranz von fünf Millimeter auf 1,2 Meter ist zulässig. Wenn das Türblatt auf der Kegelseite auf einen Abstand von fünf Millimeter von der Oberkante der Übergangsschiene abgeschnitten wird, kann ein Abstand von bis acht Millimeter aufscheinen.

Die Mängel wurden behoben, die Kosten auf die Verursacher verteilt. Die Bodenlegerfirma hatte nur einen geringen Teil der Mängel auf ihre Kosten behoben. Nach dem Bezug der Wohnungen und dem Ansteigen der Luftfeuchtigkeit reduzierte sich das Fugenbild auf ein normales Maß.