Initiative „Mit einer Stimme“ Video erklärt schnell und einfach die Haftungsfalle

Im Zeichentrick-Stil macht ein neues Video schnell verständlich, welches Problem das Haftungsrisiko bei Produktmängeln aktuell für Handwerker mit sich bringt.

© Screenshot bwd

Max ist Elektriker. Er verbaut Lampen bei verschiedenen Kunden in ganz Deutschland. Nach einiger Zeit gehen Reklamationen bei ihm ein. Es wird klar, dass bei den Lampen ein Produktionsfehler vorliegt. Max muss für Ersatz sorgen … So startet das neue Video der Initiative „Mit einer Stimme“. Es erklärt auf leicht verständliche Art, was es mit dem aktuell gültigen Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) auf sich hat, wonach weder Verkäufer noch Hersteller die Aus- und Wiedereinbaukosten eines fehlerhaften Produkts tragen müssen. Damit sollen Handwerker aller Gewerke auf das Haftungsrisiko aufmerksam gemacht und für die Initiative „Mit einer Stimme“ gewonnen werden.

Das unternimmt „Mit einer Stimme“

Am 15. Juli 2008 entschied der BGH, dass Aus- und Wiedereinbaukosten eines fehlerhaften Produkts nicht der Verkäufer oder Hersteller tragen muss. Seitdem gilt in Deutschland eine handwerkerfeindliche Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln. Ausführende Unternehmen bleiben aufgrund mangelnden gesetzlichen Schutzes auf den Ein- und Ausbaukosten des bereits fehlerhaft gelieferten Materials sitzen. Diese finanzielle Belastung kann für einen Betrieb das Aus bedeuten. Die Fairplay-Initiative „Mit einer Stimme“ hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Haftungsfalle für das Handwerk auszuräumen. Eine Online-Petition soll eine Behandlung des Themas im Bundestag ermöglichen. Dazu sind mindestens 50.000 Unterstützer notwendig. Derzeit haben sich schon rund 10.000 Befürworter online registriert.

Mitmachen und Stimme abgeben

Eintragen können sich Unterstützer auf der Website www.miteinerstimme.org. Dort gibt es auch alle wichtigen Informationen zur Gesetzeslage und der geplanten Online-Petition.

Wie wichtig jede einzelne Stimme ist, zeigt auch ein aktueller Fall, von dem die Initiative berichtet: Einen bodenlegenden Handwerker aus Baden-Württemberg kostete eine fehlerhaft gelieferte zweischichtige Parkettdiele mit den Aus- und Wiedereinbaukosten 30.000 Euro. So eine Summe kann je nach Betriebsgröße existenzgefährdend sein. Zum Fall geht es hier