Die Sanierung der ARO Heimtextilien GmbH steht offenbar kurz vor dem Abschluss. Am 26. Februar 2014 stimmten die Gläubiger einstimmig dem vom Nürnberger Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan zu.
ARO Heimtextilien hatte vor genau einem halben Jahr ein Schutzschirmverfahren eingeleitet, um sich grundlegend neu aufzustellen. Der von Rechtsanwalt Joachim Walterscheid und der Unternehmensberatung Consilio Forte ausgearbeitete Insolvenzplan war von vornherein fester Bestandteil des geplanten Sanierungsprozesses.
„Die hundertprozentige Zustimmung aller Gläubiger zeigt, dass wir damit den richtigen Weg eingeschlagen haben“, betonten Hans-Ulrich Thümmel, kaufmännischer Leiter bei ARO, und Rechtsanwalt Joachim Walterscheid, der den Sanierungsprozess beratend begleitet hat. „Durch diesen Entschuldungsprozess steht dem Neustart des Unternehmens nun nichts mehr im Wege.“
Im Zuge der Restrukturierung hatte sich ARO Heimtextilien am Markt neu aufgestellt. Insbesondere wurden das Filialkonzept und das Produktportfolio grundlegend überarbeitet. „Die bereits Ende vergangenen Jahres vorgestellte Musterfiliale in Nürnberg wird von den Kunden sehr gut angenommen“, betonte Thümmel. Nach und nach sollen nun die rund 60 verbliebenen Filialen nach diesem Vorbild umgebaut und von Grund auf modernisiert werden. Über Bodenbeläge hinaus wird das Angebot um Produkte eines modernen Raumausstatters erweitert Die Größe der Filialen soll sich dabei zwischen 300 und 500m² einpendeln.
Bei der Umsetzung des Konzeptes und bei der Neuausrichtung hatte Firmengründer und Geschäftsführer Michael A. Roth neben seiner Frau Angelika auch die Kinder Carina und Dominik Roth mit eingebunden. Diese hatten insbesondere das neue Filialkonzept miterarbeitet. Damit wurden mittelfristig die Weichen für eine Nachfolge innerhalb des Unternehmens gestellt. „ARO wird sich als profitabler Familienbetrieb am Markt behaupten und dabei neue, innovative Wege bei der Kundenberatung und -betreuung gehen“, betonte Thümmel. „Die dafür nötigen Finanzmittel kommen ausschließlich aus der Familie“, ergänzte Walterscheid. „Dies gilt sowohl für die Mittel, die zur Sanierung benötigt werden, als auch für die noch anstehenden Investitionen.“ Fremdkapital sei nicht notwendig gewesen.