Gewerbesteuervorauszahlung Höchste Eile für Herabsetzungsantrag

In wenigen Tagen wird die Vorauszahlung der Gewerbesteuer fällig. Keine Zeit mehr für einen Herabsetzungsantrag? Doch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie es noch schaffen können.

Am 10. Februar 2013 bucht Ihnen die Gemeinde die Gewerbesteuervorauszahlungen für das erste Quartal 2013 ab. Sollten die Gewinne der vergangenen Jahre im Jahr 2013 voraussichtlich nicht mehr erreicht werden, hilft ein Herabsetzungsantrag. Doch für diesen Antrag ist Eile geboten. Der Antrag sollte nämlich frühzeitig vor dem 10. Februar 2013 beim Finanzamt sein. Welche Unterlagen benötigen Sie, damit die Gewerbesteuervorauszahlungen herabsetzt und bestenfalls nicht zum 10.2.2013 abgebucht werden?

Hier einige Infos, wie es selbst in wenigen Tagen klappen müsste:

• Kalkulieren Sie den Gewerbeertrag für 2013 und teilen Sie plausibel mit, woran es liegt, dass der Gewerbeertrag sinkt (wegfallende Aufträge, hohe Investitionen, mehr Aufwand durch neu eingestelltes Personal, etc.).

• Stellen Sie den Herabsetzungsantrag beim Finanzamt! Das Finanzamt informiert dann die Gemeinde.

• Informieren Sie die Gemeinde darüber, dass beim Finanzamt ein Herabsetzungsantrag gestellt wurde und bitten Sie darum, die Vorauszahlungen für das erste Quartal deshalb nicht vor der Entscheidung des Finanzamts abzubuchen.

bwd-Tipp: Bei einem Hebesatz der Gewerbesteuer bis 380 Prozent bleiben Handwerker zwar von der Gewerbesteuer verschont, weil das Finanzamt bei einem Einzelunternehmer das 3,8fache des Gewerbeertrags auf die Einkommensteuerschuld anrechnet. Doch der Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen schont während des Jahres die finanzielle Liquidität.