Steuererklärung 2012 Abgabefrist nicht versäumen

Kaum ist das Steuerjahr 2012 vergangen, geht es schon wieder um die Abgabetermine für die Steuererklärung 2012. Bei wem gilt der Stichtag 31.5.2013 und bei wem nicht?

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder klären auf. Grundsätzlich erwartet das Finanzamt die Steuererklärungen für 2012 bis spätestens 31.5.2013. Doch wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, kann sich zurücklehnen. Das Finanzamt erwartet die Erklärungen in diesem Fall frühestens zum 31.12.2013.

Doch selbst wenn Sie steuerlich beraten sind, darf das Finanzamt Ihre Steuererklärungen vorzeitig anfordern. Dann nämlich, wenn im letzten Steuerbescheid eine hohe Abschlusszahlung zu leisten war, weil der Betrieb verkauft oder aufgegeben wurde oder weil Sie die Steuererklärungen für die Vorjahre trotz mehrmaliger Aufforderungen bislang noch nicht eingereicht haben (Erlasse v. 2. Januar 2013).

bwd Tipp: Lassen Sie sich steuerlich erstmals beraten und die Steuererklärungen erstellen, teilen Sie das und den Name sowie die Anschrift des Steuerberaters dem Finanzamt mit. Spricht nichts dagegen, vermerkt das Finanzamt dann automatisch den Abgabezeitpunkt 31.12.2013. Sind Sie steuerlich nicht beraten, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen, sollte der 31. Mai 2013 nicht zu schaffen sein. Eine Fristverlängerung bis 30.9.2013 dürfte kein Problem sein.