Die Kaufvertragsverhandlungen mit der TPH Teppich-, Produktions- und Handels-GmbH werden fortgesetzt. Das Interesse der Firma Otto Golze & Söhne GmbH wird nicht verfolgt.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Norddeutschen Teppichfabrik GmbH hat am Dienstag, 28. Januar 2014, eine weitere Gläubigerausschusssitzung unter Vorsitz des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Udo Müller stattgefunden. Nach eingehender Erörterung im Gremium entschied der Gläubigerausschuss auf Vorschlag des Insolvenzverwalters, dass die bereits seit Monaten andauernden Kaufvertragsverhandlungen mit der Firma TPH Teppich- Produktions- und Handels-GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Firma Vorwerk Teppichwerke aus Hameln fortgesetzt werden.
Die Interessenbekundung der Firma Otto Golze & Söhne GmbH wird nach einstimmigem Votum im Gläubigerausschuss nicht verfolgt, weil die für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs über den 31. Januar 2014 hinaus erforderliche Geldmittel nicht zur Verfügung stehen, ohne zugleich die Insolvenzgläubiger zu benachteiligen. Zu den ungesicherten Gläubigern gehören insbesondere die Bundesanstalt für Arbeit und der PSVaG, die auch Mitglieder im Gläubigerausschuss sind. Für den Kaufvertrag mit der Vorwerktochter TPH spricht aus Sicht des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses, dass die Finanzierung dieses Investitionsvorhabens auf gemieteter Fläche gesichert ist und mindestens 60 Arbeitsplätze in einem nachhaltigen Fortführungskonzept erhalten werden.