Vorsteuerabzug Gemeinsame Anschaffungen

Teure betriebliche Investitionen lassen sich oft nur durch Kooperationen mit anderen Unternehmen stemmen. Doch wem steht dann der Vorsteuerabzug zu?

Die Antwort vorweg: Wenn die Rechnung bestimmte Anforderungen erfüllt, steht jedem Unternehmer ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Rechnung zu.

Beispiel: Zwei Unternehmer erwerben ein Nutzfahrzeug zum Schneeräumen. Beide Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das Schneeräumfahrzeug wird nicht zur Erzielung von Einnahmen verwendet, sondern nur für´s Schneeräumen auf betrieblichen Flächen. Wie muss die Rechnung also aussehen, damit beide Unternehmer einen Vorsteuerabzug bekommen?
Da die beiden Unternehmer das Nutzfahrzeug nicht zur Erzielung von Einnahmen nutzen, liegt eine Bruchteilsgemeinschaft vor. Die Rechnung muss auf die „Bruchteilsgemeinschaft Unternehmer A (50%) und Unternehmer B (50%) lauten. Auf der Rechnung sollten zudem die Anschriften der beiden Firmen aufgeführt sein. Beim Finanzamt ist ein Antrag auf gesonderte und einheitliche Feststellung der auf die einzelnen Unternehmer entfallenden Vorsteuer zu beantragen.

bwd Tipp: Blocken die Finanzämter ab und verweigern den Vorsteuerabzug bzw. die gesonderte und einheitliche Feststellung des anteiligen Vorsteuerabzugs, sollte auf einen vergleichbaren Urteilsfall hingewiesen werden, in dem die Richter diese Vorgehensweise festgelegt haben (BFH, Urteil v. 1.10.1998, Az. V R 31/98).