Betriebsprüfung Winterreifen steuerlich absetzen

Sie benötigen für Firmenfahrzeuge dringend Winterreifen? Bei einer Betriebsprüfung könnte genau diese Investition das Interesse des Finanzamts wecken.

Denn beim Kauf von Winterreifen für betriebliche Fahrzeuge stellt sich steuerlich die Frage, ob Sie die Kosten für die Reifen zusammen mit dem Auto abschreiben müssen oder ein Sofortabzug als Betriebsausgaben in Frage kommt.

Ersatz oder Erstanschaffung?

Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es darauf an, ob Sie die Winterreifen als Ersatz für verschlissene Winterreifen kaufen oder Ihr betriebliches Fahrzeug erstmals mit Winterreifen ausstatten.
Danach gilt Folgendes:
  • Ersatz: Kaufen Sie die Winterreifen, weil der alte Satz Winterreifen zu abgenutzt ist, dürfen die Kosten für die Ersatzreifen in voller Höhe als Betriebsausgaben verbucht werden.
  • Erstinvestition: Rüsten Sie Ihr betriebliches Fahrzeug dagegen erstmals mit Winterreifen aus, liegen Anschaffungskosten für den Pkw vor. Folge: Die Reifen müssen auf die Restnutzungsdauer des Fahrzeugs abgeschrieben werden.

bwd - Tipp: Kaufen Sie erstmals einen Satz Winterreifen, erhöht sich dadurch übrigens nicht der Bruttolistenpreis für Ihr Fahrzeug. Mit anderen Worten: Die Privatnutzung im Rahmen der 1-Prozent-Regelung ändert sich nicht.